Kampf den Legionellen: 42. BlmSchV regelt Pflichten bei der Errichtung und dem Betrieb von Verdunstungskühlanlagen

Am 19. August 2017 trat die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) in Kraft. Sie regelt die technischen und organisatorischen Pflichten bei der Errichtung und dem Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern.

Die 42. BlmSchV ist von hygienerechtlicher Bedeutung. Verdunstungskühlanlagen können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) emittieren, die beim Einatmen zu schweren Lungenerkrankungen führen können. Verstöße gegen die 42. BlmSchV können nun sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ziel der Verordnung ist es, eine bundeseinheitliche rechtliche Regelung zu schaffen, um Legionellenausbrüche, wie sie in der Vergangenheit auftraten, zu vermeiden. Die Verordnung ergänzt damit die seit Januar 2015 gültige VDI-Richtlinie 2047, Blatt 2.

Das 42. BlmSchV regelt u.a.:

  • bestimmte Vorgaben zur Errichtung der Anlagen, um Wachstum von Mikroorganismen wie Legionellen vorzubeugen,
  • Vornahme regelmäßiger Überprüfungen der Anlagen sowie mikrobiologische Laboruntersuchungen des Nutzwassers,
  • Ergreifung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Überschreiten bestimmter Prüf- oder Maßnahmenwerte (bspw. Biozideinsatz),
  • Pflicht zur Dokumentation dieser Maßnahmen im Betriebstagebuch
  • Anzeigepflicht bei Inbetriebnahme, Änderung oder Stilllegung
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Schulungsangebote zur Richtlinie VDI 2047-2 (VDI-Kühlturmregel).

Für weitere Informationen und eine Beratung inkl. Risikoanalyse zum hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen stehen Ihnen unsere Experten gerne persönlich zur Verfügung.

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